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90 Tage Regelung

14 Mai 2009 No Comment

nach JAR-FCL 1.026

(a) Ein Pilot darf als verantwortlicher Pilot oder Kopilot auf Flugzeugen bei der Beförderung von Fluggästen nur tätig werden, wenn er innerhalb der vorangegangenen 90 Tage drei Starts und drei Landungen als steuernder Pilot auf einem Flugzeug desselben Musters/derselben Klasse oder in einem Flugsimulator des/der verwendeten Musters/Klasse durchgeführt hat.

jetzt neu auch in:

§ 118a.ZLPV 2006

Unbeschadet der Bestimmungen der Anlage 1 (JAR-FCL 1) darf ein Pilot eines
Motorflugzeuges oder Segelflugzeuges seine Berechtigung bei der Beförderung von Fluggästen als
verantwortlicher Pilot nur ausüben, wenn er innerhalb der vorangegangenen 90 Tage drei Flüge, die
jeweils Start und Landung enthalten, als steuernder Pilot im Rahmen dieser Berechtigung durchgeführt
hat.“

Ein Pilotenkollege, der an Bord nicht als FI/FE in diesem Sinne agiert, darf jedoch nur unter Berücksichtigung der 90-Tage-Regel mitgenommen
werden; er ist Fluggast in diesem Sinne.

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