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Verfahren Klapptriebwerk-Segelflugzeuge

Um unser relativ konfliktfreies Verhältnis mit unseren Anrainern (sowie zu Anwohnern in weiterer Umgebung) auch für die Zukunft aufrecht zu erhalten, ist der Betrieb von oben angeführten Luftfahrzeugen mit Augenmerk auf folgende Regeln durchzuführen:

  1. Die Flugroute zum Thermik-Punkt ist entsprechend der normalen F-Schlepp-Route durchzuführen.
  2. Folgende Ankunftshöhen über GND sind einzuhalten:
    - Kitzbüheler Horn: 700m
    - Wilder Kaiser: 1000m
    - Lehrberg: 700m
    - Wallerberg: 1000m
  3. Es ist nicht gestattet Zielpunkte in geringer Höhe anzufliegen um dann mit laufendem Motor in der Thermik Höhe zu gewinnen.
  4. Bei Erreichen des Zielpunktes über die normale Schlepp-Route ist der Motor so schnell wie möglich auf Leerlauf zu stellen bzw. abzuschalten.
  5. Das oben angeführte Verfahren ist auch nach einem Motorstart im Flug einzuhalten.
  6. Segelflugzeuge mit “Heimkehr-Hilfe” bzw. “Flauten-Schieber” haben sich abgesehen vom Start selbstverständlich auch an diese Regeln zu halten. Insbesondere ist zu beachten, dass bei diesen Flugzeugen ein Höhengewinn mit Motoreinsatz ohnehin ein mühsames Verfahren mit langer zeitlicher Lärmbelästigung für Anrainer und Ruhe suchende Bergwanderer darstellt, und somit im Sinne des Flugsport als nicht empfehlenswerter Vorgang zu sehen ist.

Wir ersuchen alle Piloten, diese Art von Segelflugzeugen so zu betreiben dass der Nimbus eines leisen und umweltfreundlichen Flugsports auch zu Recht weiterhin bestehen bleibt, und unnötige Lärmbelastungen für Natur und Umwelt vermieden werden!


 

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